Dienstleistungsrichtlinie - Effizienzgesetz auf dem Weg
Die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie von 2006 musste von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 17. Mai 2008 rechtlich umgesetzt sein.
Weil Deutschland die notwendigen Gesetze bisher nicht erlassen hat, ist von Seiten der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig und bereits in der zweiten Stufe. Am 30. Januar 2009 versandte das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes an die Verbände. Er war weder zwischen den Bundesministerien noch mit den Bundesländern abgestimmt.
Wenn das Gesetz nicht rasch von Regierung und Bundestag beschlossen wird, dann droht wegen der Bundestagswahl weiterer Zeitverzug. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesregierung einen nationalen Energieeinsparwert bis zum Jahr 2017 festlegt sowie eine Strategie zur Erreichung dieses Ziels. Dieses Ziel soll durch einzelwirtschaftlich rentable Maßnahmen erreicht werden. Das Umweltministerium will Energielieferanten und Betriebe zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichten.