Ländern scheitern mit Verwässerung Verbraucher begrüßen die Niederlage

Ländern scheitern mit Verwässerung

(21. September 2007) Die wesentlichen Änderungsanträge zur Anreizregulierungsverordnung haben bei der Abstimmung im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Sowohl der Antrag Nordrhein-Westfalens zu einer Absenkung der generellen, sektoralen Produktivitätsvorgabe als auch der Antrag Baden-Württembergs, die Orientierung am Klassenbesten durch eine Gruppe der Besten zu ersetzen, scheiterten am Votum der Länderkammer. Demnach bleibt es in der ersten Regulierungsperiode bei einem generell vorgegebenen Produktivitätsfortschritt von 1,25 Prozent. In der zweiten Regulierungsperiode beträgt der Wert 1,5 Prozent. Nordrhein-Westfalen hatte gefordert, diese Werte auf 0,5 bzw. 1,0 Prozent abzusenken. Zudem werden sich die Unternehmen im Zuge der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 an dem jeweils effizientesten Netzbetreiber in ihrer Klasse messen lassen müssen. Das Land Baden-Württemberg hatte vorgeschlagen, eine Gruppe der besten zehn Prozent aller Unternehmen als Effizienzmaßstab anzulegen.

Beide Anträge hätten eine Aufweichung des Verordnungsentwurfs der Bundesregierung zur Folge gehabt. Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, warb aus diesem Grund vor der Abstimmung im Bundesrat noch einmal eindringlich um die Unterstützung der Länder für den Regierungsentwurf. Die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingebrachten Änderungsanträge hätten eine Mehrbelastung der Verbraucher in einer Größenordnung von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr bedeutet, betonte Schauerte.

Der Abstimmung über die Anreizregulierungsverordnung gingen in der Länderkammer erhebliche Turbulenzen voraus. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren die zuständigen Minister mehrerer Länder nicht im Plenum vertreten. Die Vorsitzende der Sitzung wollte die Abstimmung zunächst trotzdem durchführen, unterbrach die Sitzung dann aber auf Antrag Hessens. Aus einer beantragten Pause von zwei Minuten wurden erst fünf Minuten, dann mehr als eine Viertelstunde. Nach viel Ratlosigkeit und weitverbreitetem Kopfschütteln unter den Ländervertretern fand die Abstimmung dann ohne ein Votum von Rheinland-Pfalz statt, da der zuständige Minister nicht auffindbar war. Rheinland-Pfalz wurde dem Kreis der Befürworter der Änderungsanträge zugerechnet.

Der Bund der Energieverbraucher hat das Scheitern des Länderantrags begrüßt. Denn nach Berechnung der Bundesnetzagentur liegt der jährliche Produktivitätsfortschritt über zwei Prozent.

letzte Änderung: 27.11.2020