Aktuelle Statements von Parteien, Ländern und Anderen zur Energierechtsnovelle
Parlamentarischer Abend am 20. September 2004 in Berlin.
(26. September 2004)

Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt: "Im Entwurf der Bundesregierung kann man die Handschrift der Energieversorgungsbranche deutlich erkennen. Die vorgeschriebene Unabhängigkeit ist nicht gegeben. Achten Sie sorgfältig darauf, welche Vorschläge von woher kommen. Über dieses Gesetz sollte nicht zu schnell entschieden werden".
Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen: "Die aktuelle Diskussion hat zu neuen Einsichten geführt. Sachgerecht ist eine ex-ante Anreizregulierung. Für den Gasmarkt eignet sich das BEB-Modell für die weitere Diskussion. Eine Anreizregulierung ist besser, als das Durchschnittspreiskonzept. Die Durchleitungsentgelte enthalten derzeit noch Monopolgewinne. Die bei der dezentralen Erzeugung vermiedenen Netznutzungsentgelte sind nie umgesetzt worden. Da werde ich nun besonders genau hinsehen. Auch die Kosten für das Meß- und Zählwesen sind ein Thema. Schnelle Änderungen der Gesetzesvorlage sind notwendig. Der Gesetzgeber berät über die Verordnungen mit. Wir erwarten ein echtes Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat".
Rolf Hempelmann, energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: "Verbraucher können sich am wenigsten wehren und stehen dem Gemeinwohl am nächsten. Der Gesetzgeber muss Vorgaben für die Regulierung machen. Der Bundestag fühlt sich auch für die Verordnungen zuständig und will dort das letzte Wort haben. Wir bearbeiten die Materie zügig. Aber ich lasse mich nicht antreiben. Andere haben sich viel mehr Zeit gelassen. Wir sind leider erst sehr spät eingeschaltet worden. Wir sind dabei, Dinge hinter den Kulissen zu klären. Wir sind dabei weiter, als allgemein bekannt ist. Es wird ein gutes Ergebnis geben."
Joachim Pfeiffer, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Es gibt kein Patentrezept. Eine einheitliche Position von Bundestag und Bundesrat zeichnet sich ab. Wie hoch die Einsparungen durch die Regulierung sein werden, vermag ich nicht zu beziffern. Die Zahl von fünf Milliarden Euro halte ich für zu hoch. Die Einsparung wird sich aber in erklecklicher Größenordnung bewegen. Im Gasmarkt herrscht mittlerweile Konsens über das Entry/Exit-Modell, das vor sechs Monaten von der Gaswirtschaft noch als technisch unmöglich zurückgewiesen worden ist. Für die Regulierungsbehörde ist eine ähnliche Unabhängigkeit wie für das Bundeskartellamt oder die Bundesbank notwendig. Wir müssen vom Prinzip der Kostendeckung weg hin zu Höchstpreisen für Cluster von Unternehmen. Dadurch gibt es nicht 1.600 sondern nur sehr wenige ex-ante-Festlegungen".
Staatssekretär Wilfried Voigt, Schleswig-Holstein: "Die qualifiziertesten Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen kamen von der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Bund der Energieverbraucher. Es ist noch viel Luft in den Netzentgelten. Minister Clement selbst hat diese mit 1,2 Cent/kWh beziffert. Nun wurden Strompreiserhöhungen in gleicher Größenordnung angekündigt. Den öffentlichen Protest dagegen verdanken verdanken wir ganz wesentlich Frau Edda Müller und Aribert Peters. Am 30.9.04 stellen wir ein Gutachten zur Realkapitalverzinsung vor. Für mich stellt sich die Frage: Was ist wichtiger: Die Interessen einer Handvoll Versorgungsunternehmen oder die von Millionen von Verbrauchern. Die Verbraucherinteressen gehören in das Zentrum der Debatte. Die Monopolrendite muss aus den Stadtwerkepreise raus. Das Kartellrecht ist dafür ungeeignet: Diese Verfahren dauern bis zu acht Jahre lang und bringen kein Ergebnis".
Michael Siebert, Sächsisches Wirtschaftsministerium: "Die Regulierung muss den Markt für Strom und Gas erst schaffen, denn diesen Markt gibt es derzeit noch nicht. Wir kennen die zum Gesetz gehörenden Verordnungen nicht. Die brauchen wir aber, um das Gesetz zu verstehen. Deshalb warten wir auf diese Verordnungen".

