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Urteil: Stromnetzbetreiber verlangten überhöhteNutzungsentgelte Die Richter kürzten die Entgelte für die Jahre 2003 und2004 um jeweils 16 Prozent.

Urteil: Stromnetzbetreiber verlangten überhöhte Nutzungsentgelte

(17. Juni 2008) Neun bayerische Stromnetzbetreiber haben Urteilen des Landgerichts Nürnberg-Fürth zufolge zu hohe Netznutzungsentgelte für die Durchleitung des Stroms berechnet. Die Richter kürzten die Entgelte für die Jahre 2003 und 2004 um jeweils 16 Prozent. Sie gaben damit den Klagen des Hamburger Ökostrom-Anbieters LichtBlick statt, der Endkunden mit Elektrizität beliefert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Netzbetreiber wurden dazu verurteilt, die Überzahlungen aus den Jahren 2003 und 2004 an LichtBlick zurückzuerstatten.

Sie hatten sich in dem Prozess vor der 4. Kammer für Handelssachen geweigert, ihre Kalkulation offenzulegen, da es sich dabei umBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle. Nach Ansicht des Gerichts spricht dies für eine willkürliche Festsetzung und «unbillige Überhöhung» der Netznutzungsentgelte. Die Netzbetreiber können sich nach Ansicht der Richter nicht auf berechtigte Geheimhaltungsinteressen berufen. «Wäre dies möglich, wäre den Netzbetreibern damit zugleich auch eine völlig willkürliche und nicht überprüfbare Festsetzung der Netznutzungsentgelte gestattet», erläuterte Gerichtssprecher Andreas Quentin die neun Urteile vom 13.Juni.

Die angenommene Überhöhung von jeweils 16 Prozent wurde von der Kammer durch eine Schätzung ermittelt, die sich auf ein Verfahren der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2006 stützte.Die beklagten Netzbetreiber hatten infrage gestellt, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entgelte überhaupt zulässig sei. Nach Ansicht der Kammer ist dies jedoch der Fall.

letzte Änderung: 18.03.2015