Archiv

Gutachten zu Stadtwerke Bremerhaven AG Genehmigte Tarife überhöht, Haushalte subventionieren Sondervertragskunden.

Gutachten: Genehmigte Tarife überhöht, Haushalte subventionieren Sondervertragskunden.

(10. Dezember 2003) Für ein Verfahren vor dem 5. Zivilsenat der Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Az: 5 U 37/1999 c = 3 O 190/1998 a) wurde die Kostenträgerrechnung der Stadtwerke Bremerhaven AG für die Jahre 1990 bis 1996 durch einen Gutachter überprüft.

Diagramm Strompreisentwicklung Tarifkunden, Sondervertragskunden, Haushaltskunden 1990-2000

Das Gutachten vom 14. November 2003 kommt zu folgenden Schlüssen:

  • Der Anteil der Strombezugskosten durch Fremdlieferung fiel von 62% auf 59% der Gesamtkosten. Im Jahr 1995 lagen die Strombeschaffungskosten bei ca. 7 Cent/kWh.
  • Die Gesamtkosten im Verteilbereich stiegen von 1990 bis 1996 um 12 Prozent oder zwei Prozent jährlich an. Die ist wesentlich dadurch verursacht, dass den Abschreibungen höhere Wiederbeschaffungswerte zugrundegelegt wurden: "Diese fiktiven Werte erhöhen die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Zeitraums und müssen somit bei der Beurteilung des Betriebsergebnisses als verdeckte Gewinne angesehen werden (vgl. ausführlich: Ebisch/Gottschalk, RdNr. 1 ff zu Nr. 35 LSP)".
  • Im Bereich der Tarifabnehmer wurde 1992 ein Gewinn von 6,7 Mio. DM erzielt entsprechend 12 Prozent der Kosten, im Bereich der Sonderabnehmer ein Verlust von 2 Mio DM. Im Jahr 1996 stiegen die Gewinne bei den Tarifabnehmern sogar auf 8,7 Mio. DM entsprechend 15,3 Prozent der Kosten.

Das Gutachten belegt damit, dass die genehmigten Tarife überhöht waren und dass mit den Gewinnen aus dem Stromverkauf an Haushalte die Verluste aus dem Stromverkauf an Sonderabnehmer gedeckt wurden. Die Haushalte haben zuviel für den Strom bezahlt, die Sondervertragskunden zuwenig und die Tarifaufsicht des Landes Bremen hat diese überhöhten Strompreise rechtswidrig genehmigt. Das Land Bremen war seinerzeit Eigentümerin der Stadtwerke Bremerhaven. Seit dem Jahr 1996 sind die Preise für Sondervertragskunden nicht angehoben worden sondern bundesweit um weitere dreißig Prozent gesunken.

letzte Änderung: 18.03.2015