Mehr Verbraucherrechte
(24. September 2003) Die Rechte der Energieverbraucher sind in der Strom- und der Gasrichtlinie nochmals besonders hervorgehoben worden (siehe Kasten). Auch diese Vorgaben müssen bis 1. Juli 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Auszüge aus Richtlinie 2003/55/EGKapitel II: Allgemeine Vorschriften für die Organisation des Sektors Artikel 3 Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden
Artikel 23 Abs. 1.
ANHANG A: Maßnahmen zum Schutz der Kunden
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