Ex-Richter verklagt Heilbronner Versorgungs GmbH
Amtsgericht vertagt Beschluss über Zulässigkeit der Klage - Vertraulichkeitsklausel in den Verträger Heilbronner Gaspreise sorgen für explosive Stimmung
Von Joachim Friedl
(19. Dezember 2004) - Die Stimmung im Saal 49 des Heilbronner Amtsgerichts war hochexplosiv, zu einer entscheidenden Wende im Prozess um die Heilbronner Gaspreiserhöhung kam es aber nicht. Das Urteil, ob die Klage des ehemaligen Richter am Landgericht, Klaus von Waldeyer-Hartz, gegen die HVG zugelassen wird, fällt erst am 4. Februar.
Die entspannte Atmosphäre zwischen den beiden Parteien vor Prozessauftakt war gespielte Höflichkeit, denn kaum hatte Amtsrichterin Susanne Rumler die Sitzung eröffnet, wurde der Ton rauer und im Verlauf der folgenden zwei Stunden zunehmend schärfer. Dabei drehte sich zunächst alles um die Frage, ob die von Klaus von Waldeyer-Hartz gegen die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) angestrengte Zivilklage überhaupt zulässig ist. Gerichtlich klären lassen wollte der frühere Richter, ob wie berichtet die zum 1. Oktober vollzogene Gaspreisanhebung um durchschnittlich zehn Prozent zu hoch ausgefallen und die Gas-/Ölpreiskopplung rechtens ist. Die Klage abzuweisen, lautete die Forderung des HVG-Anwaits und Energiepreis-Experten Dr. Bernd Kunth aus Düsseldorf.
Während lange Zeit die Verhandlung auf der Stelle trat und die Parteien sich immer wieder gegenseitig lautstark ins Wort fielen, wurde es spannend, als Amtsrichterin Susanne Rumler die Frage aufwarf, ob der Endverbraucher überhaupt eine realistische Möglichkeit hat, mit finanziell vertretbarem Aufwand von Gas auf einen anderen Energieträger umzusteigen. Für Kunth ganz klar: "Der Kunde hat die Wahl." Die Antwort, wie dies in Heilbronn bei nur einem Gasanbieter funktionieren soll, blieb er schuldig.
Für Klaus von Waldeyer-Hartz war nunmehr der Zeitpunkt gekommen, die Heilbronner Versorgungs GmbH mit schwerem Geschütz zu attackieren: "Die Gasversorgung hat die Öffentlichkeit angelogen. Ich werde nachweisen, dass die HVG die Gaspreise stärker angehoben hat, als sie an ihren Vorlieferanten, die Gasversorgung Süddeutschland (GVS), bezahlen muss. Sie versuchen, die Menschen mit falscher Zahlen hinter das Licht zu führen. Legen Sie doch die Verträge offen." "Darauf haben Sie keinerlei Anspruch", reagierte gereizt Bemt Kunth und wies den Vorwurf de Verlogenheit entschieden zurück GVS und HVG hätten in ihrem Gasliefervertrag eine Vertraulichkeitsklausel festgeschrieben, die es verbiete, dass Dritte das Vertragswerk einsehen können.
Nicht länger hinnehmen will Waldeyer-Hartz die Gas-/Ölpreis Kopplung: "Wo ist das vertraglich festgehalten? Legen Sie doch auch hier die entsprechenden Unterlagen vor." Energie-Anwalt Kunth beschränkte sich auf den Hinweis dass diese Bindung auf den Gesetzmäßigkeiten des Marktes beruhe.
Bis zum 20. Januar haben beide Parteien nun Zeit, dem Gericht schriftlich weitere Stellungnahmen vorzulegen. Am 4. Februar wird Susanne Rumler dann verkünden, ob sie die Zivilklage zulassen wird.
Kommentar "Prozess fuhren" Wird das Amtsgericht Heilbronn die Klage wegen angeblich überteuerten Gaspreisen im Raum Heilbronn zulassen? Ja, muss die Antwort im Interesse der vielen Gaskunden lauten. Nur wenn es zu einem Prozess kommt, können die in die Kritik geratene Gasversorgung Süddeutschland (GVS) und die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG). darlegen, dass sie mit ehrlichen Karten spielen und bei der Tarifgestaltung nicht gemauschelt haben.
Diese Gelegenheit sollten GVS und HVG nicht auslassen. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sorglos in die Offensive gehen und sich so weit möglich öffnen. Die Gaskunden werden diese Offenheit zu würdigen wissen.
Zeigen würde eine Verhandlung aber auch, wie ernst es Klaus von Waldeyer-Hartz mit seiner Klage ist. Der ebenso streitbare wie wortgewandte Ex-Richter hat mit seiner Zivilklage bei vielen Gaskunden Hoffnungen auf einen günstigeren Gastarif geweckt. Er ist deshalb in der Pflicht, auf seinem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und seinen ehrgeizigen Kampf für mehr Kostentransparenz fortzuführen.
Zu weit geht von Waldeyer-Hartz allerdings, wenn er dem Geschäftsführer der Versorgungs GmbH vorwirft, mit falschen Zahlen operiert zu haben. Dies hat Ataman Turanli wahrlich nicht nötig. Bar jeglicher Grundlagen und auf Zweifel gegründet zu behaupten, der Heilbronner Gasversorger habe die Öffentlichkeit bei der jüngsten Gaspreiserhöhung belogen, ist ein schwerwiegender Fauxpas. Joachim Friedl, aus: Heilbronner Stimme.