Kündigung empfohlen
(15. Juli 2004) - Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Berlin, empfiehlt den Betreibern von KWK-Anlagen, ihre Einspeiseverträge mit den Netzbetreibern umgehend zu kündigen, wenn die Netzbetreiber nicht einen hohen oder höheren Preis vergüten, als es die Neuregelungen im EEG und im KWKG möglich machen. Der Verband berechnet auf Basis des EEG eine maximal mögliche Vergütung von 21,5 Cent je kWh.
Die Änderungen des KWKG sehen einen üblichen Preises vor, der sich an den EEX-Börsenpreisen für das vorangegangene Quartal orientiert. Dazu kommen vermiedene Netznutzungsentgelte sowie ein KWK-Bonus. Es sei aber auch ein frei verhandelter Preis mit verschiedenen Differenzierungen möglich, so der B.KWK.