Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts
(17. Januar 2006) Preissenkungen durch mehr Wettbewerb erhofft sich Kartellamtschef Böge durch eine heute erlassene Unterlassungsverfügung. E.ON Ruhrgas darf ab Oktober Gaslieferverträge mit mehr als 80 Prozent nur noch für höchstens zwei Jahre abschließen, für 50 bis 80 Prozent für höchstens vier Jahre. Altverträge müssen ab Oktober 2006 entsprechend angepasst werden.
Die bisherigen Verträge verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Die Verfügung ist sofort vollziehbar. Ruhrgas hat angekündigt, dagegen rechtlich vorzugehen. Durch die Marktöffnung erhalten auch ausländische Gaslieferanten Chancen auf dem deutschen Gasmarkt Fuß zu fassen. Die Versorgungssicherheit nimmt dadurch zu.