Deutsche Ferngasleitungen unterliegen EU-Verordnung
(7. Juli 2006) Seit 1. Juli ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen in Kraft. Damit sind im Gassektor erstmals Zugangs- und Entgeltregelungen für die EG-Staaten einheitlich in einem europäischen Rechtsakt festgeschrieben.
Die Verordnung gilt für Gasfernleitungsnetzbetreiber. Diesen werden Pflichten auferlegt, für deren Durchsetzung die Regulierungsbehörden zuständig sind. In vielen Bereichen ist die Verordnung deckungsgleich mit bereits im EnWG und in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) enthaltenen Regelungen. Es gibt aber auch neue Vorgaben zu Veröffentlichungs- und Übermittlungsvorschriften.
Als sekundäres Europarecht geht die Verordnung dem nationalen Recht und somit insbesondere dem EnWG, der GasNZV und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vor. Die Verordnung enthält Leitlinien zu Fragen der Dienstleistungen für den Netzzugang Dritter, zu Kapazitätszuweisungsmechanismen und zum Verfahren fürs Engpassmanagement sowie Transparenzanforderungen. Für die Regulierungsbehörden entstehen neue Zusammenarbeitspflichten, Genehmigungstatbestände und eigene Veröffentlichungspflichten.
Die Bundesnetzagentur wird selbständig und in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden (ERGEG) die Einhaltung der Vorschriften überwachen und durchsetzen. Erste Maßnahme ist im August eine Untersuchung zur Einhaltung der Transparenzanforderungen (Veröffentlichungspflichten) im Rahmen der ERGEG.