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Eigentümergemeinschaften: Zwang zur Einigkeit Wohnungseigentümer mit einem Gas-Gemeinschaftsanschluss können nur gemeinsam die Zahlung von höheren Gaspreisen verweigern, einzelne Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft keinen Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen einlegen.

Eigentümergemeinschaften: Zwang zur Einigkeit

(23. November 2005) - Wohnungseigentümer mit einem Gas-Gemeinschaftsanschluss können nur gemeinsam die Zahlung von höheren Gaspreisen verweigern, einzelne Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft keinen Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen einlegen. Nur Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft als juristische Person sei nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ V ZB 32/05) dazu berechtigt, so der Bonner Verein "Wohnen im Eigentum". Solle die Zahlung verweigert werden, müsse die Eigentümergemeinschaft darüber beraten und einen Mehrheitsbeschluss fassen, denn dabei bestehe das Risiko einer Versorgungsunterbrechung oder eines Prozesses. Einzelne Wohnungseigentümer könnten sich aber damit behelfen, die höheren Gaspreise nur unter Vorbehalt zu zahlen.

letzte Änderung: 19.04.2023