Bundesministerium unterstützt Aufklärungsarbeit zu Gas- und Strompreiserhöhungen
(6. Oktober 2005) - Der Bund der Energieverbraucher klärt seit August 2004 Verbraucher über ihre Rechte bei der Erhöhung von Strom- und Gaspreisen auf. Nur nachvollziehbare und faire Preiserhöhungen müssen bezahlt werden. Das ergibt sich aus dem Billigkeitsgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 315 und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Auch die Verbraucherzentralen und weitere Verbände und Medien haben diese Position übernommen.
Im Ergebnis haben sich bisher nach Schätzungen des Vereins etwa 500.000 Gaskunden dem Protest angeschlossen. Sie verweigern die Zahlung von überhöhten und unbegründeten Preiserhöhungen.
Der Bund der Energieverbraucher hat diese der Allgemeinheit zugute kommende Aufklärungsarbeit bisher ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert.
Ab 1. Oktober 2005 fördert das Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein Projekt des Bundes der Energieverbraucher e.V. mit dieser Zielsetzung. Diese Unterstützung ermöglicht eine fundierte Auswertung und Aufarbeitung der bisherigen Rechtssprechung, die Erarbeitung von Informationsmaterial für Verbraucher sowie die Koordination der zahlreichen örtlichen Aktionsgruppen und aktiven Verbraucherzentralen.
Ohne staatliche Finanzierung arbeitet der Prozesskostenfonds des Vereins. Durch jährliche Einzahlung von zehn Euro übernimmt dieser Fonds die Prozess- und Anwaltskosten, falls der Versorger auf Zahlung klagt.