Klagerücknahme in Erfurt
(20. Juni 2005) - In Erfurt hatte nach Mitteilung von Rechtsanwalt Fricke ein Gaskunde die Unbilligkeit gegen die Gaspreise eingewandt und hiernach seine Rechnungen gekürzt.
Dabei wurden nicht nur - wie von den Verbraucherverbänden empfohlen - die aus den Preiserhöhungen resultierenden Mehrforderungen nicht gezahlt, sondern die Rechnungsbeträge darüber hinaus gekürzt.
Das Gasversorgungsunternehmen verklagte daraufhin den Kunden beim Amtsgericht Erfurt, Az. 8 C 1051/05, auf Duldung der Versorgungssperre und auf Zahlung der ausstehenden Beträge.
Es war der erste bekannte Fall in Thüringen, in dem ein Gasversorger nach dem Unbilligkeitseinwand - entgegen der Linie des Branchenverbandes BGW seinen Kunden auf Zahlung verklagte.
Wegen des geringen Streitwertes unter 600 EUR wollte das Amtsgericht eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren gem. § 495a ZPO treffen, d. h. ohne mündliche Verhandlung und ohne Berufungsmöglichkeit.
Der beklagte Kunde verlangte jedoch ausdrücklich eine mündliche Verhandlung und die Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung angesichts der in der Thüringer Presse verbreiteten Aufrufe der Verbraucherzentrale Thüringen e. V., sich in dieser Weise gegen die Preiserhöhungen der Gaslieferanten zu Wehr zu setzen.
Im Rahmen solcher Zahlungsklagen muss ein Gasversorgungsunternehmen regelmäßig seine Preiskalkulation offen legen, so die Gaspreisurteile des Landgerichts Mannheim und des Amtsgerichts Heilbronn.
Aus welchen Gründen auch immer wollte die klagende Stadtwerke Erfurt Gasversorgung GmbH dies dann wohl doch nicht riskieren: Sie beauftragte ihre Rechtsanwälte, die Klage zurückzunehmen.
Nun hat der Erfurter Gasversorger nicht nur die ausstehenden Zahlungen nicht durchgesetzt, sondern darüber hinaus auch noch die angefallenen Prozesskosten und die Kosten des Rechtsanwaltes des Kunden zu zahlen.
Offensichtlich erlauben die hohen Gaspreise solch kostspieligen Aktionen.
So bleibt wieder ein Fall unentschieden. Tatsache ist, dass die Rechnungen nicht voll bezahlt wurden. Anscheinend ist dies auch beim Erfurter Gasversorger nicht mehr notwendig. Andernfalls hätte er seine Klage nicht zurückgenommen.
Nur sollten eben alle Kunden der Stadtwerke Erfurt Gasversorgung GmbH darüber informiert werden, dass es nicht mehr notwendig ist, nach dem Unbilligkeitseinwand die Rechnungen noch vollständig zu bezahlen: Gesperrt wird nicht, geklagt auch nicht. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Erfurter Gaskunden.