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Gericht: Unternehmen soll Gaspreis-Kalkulation offen legen Erstmals ist ein Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg gerichtlich aufgefordert worden, seine Preiskalkulation offen zu legen.

Gericht: Unternehmen soll Gaspreis-Kalkulation offen legen

(4. Februar 2005) - Erstmals ist ein Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg gerichtlich aufgefordert worden, seine Preiskalkulation offen zu legen. Die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) muss innerhalb der kommenden drei Wochen darlegen, wie die Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2004 zu Stande kam.

Geklagt hat ein ehemaliger Richter. Die Gaspreise wurden am 1. Oktober 2004 im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Die Erhöhung wurde mit der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis begründet.

letzte Änderung: 19.04.2023