Archiv

Kampf auf vielen Feldern Niedrigere Gas- und Strompreise für die Haushalte - das istdas Ziel von Verbraucherschützern, Wettbewerbshütern undMarktaufsichtsbehörden. Sie haben deshalb derzeit vieleKonflikte mit der Gaswirtschaft - hier eine Übersicht.

Kampf auf vielen Feldern

(23. Juni 2006) - Niedrigere Gas- und Strompreise für die Haushalte - das ist das Ziel von Verbraucherschützern, Wettbewerbshütern und Marktaufsichtsbehörden. Sie haben deshalb derzeit viele Konflikte mit der Gaswirtschaft.

Langfristverträge

Unternehmen importieren Gas aus dem Ausland und verkaufen dies dann an Stadtwerke weiter. Dafür wurden bislang Langfristverträge abgeschlossen, die die Stadtwerke dauerhaft an den Anbieter binden. Dies behindert nach Meinung des Bundeskartellamts den Wettbewerb und hält die Preise künstlich hoch. Die Energieunternehmen verweisen dagegen auf die Lieferabkommen mit den ausländischen Gasproduzenten und warnen vor einer Schwächung der Versorgungssicherheit. In einer Art Musterverfahren gegen Eon Ruhrgas hat das Kartellamt nun einen Etappensieg errungen. In welchem Ausmaß bei kürzeren Verträgen auch die Verbraucherpreise sinken würden, ist aber unklar.

Gebühren für Netzdurchleitung

Für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt soll auch die Bundesnetzagentur sorgen. Die Bonner Behörde prüft in staatlichem Auftrag seit Monaten die Gebühren, die Netzbetreiber für die Durchleitung von fremdem Gas nehmen. Im August stehen erste Entscheidungen an, welche Preise genehmigt werden. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel der Endpreise aus.

Freie Anbieterwahl

Wie bei Telefon und Strom wird auch auf dem deutschen Gasmarkt die freie Wahl des Anbieters möglich. Für Millionen Kunden war der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag bereits der 1. Februar 2006. Doch wegen noch unübersichtlicher und unattraktiver Bedingungen wurde daraus nicht viel. Ab Oktober gilt aber ein verbessertes System - und das bundesweit für alle Verbraucher. Und dann soll nach dem Willen der zuständigen Bundesnetzagentur echter Wettbewerb den Kunden besseren Service und niedrigere Preise garantieren.

Ölpreisbindung

Viele Gasunternehmen rechtfertigten ihre zum Teil drastischen Preiserhöhungen zuletzt mit Verweis auf den hohen Ölpreis. Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern beruht auf einer 40 Jahre alten Branchenabsprache. Kartellamtschef Ulf Böge will sie am liebsten loswerden - ein förmliches Verfahren läuft aber zum Ärger der Verbraucherschützer nicht.

Verbraucherprozesse

Viele Verbraucher setzen sich inzwischen vor Gericht gegen Gaspreiserhöhungen zur Wehr. In vielen Bundesländern - so in Hamburg, Bremen und Berlin - waren sie erfolgreich. Zumindest konnten sie durchsetzen, dass die Anbieter höhere Preise besser begründen oder Kalkulationen offen legen müssen.

Verbandsklagen

Verbraucherverbände mahnen Gas- und Stromversorger wegen unzulässiger Preiserhöhungsklauseln ab. Sie haben bisher in allen Verfahren obsiegt, so vor dem Bundesgerichtshof gegen den Flüssiggasanbieter Scharr KG, gegen die Bremer SWB und gegen die Stadtwerke Dresden. Eine Reihe von Verfahren laufen noch.

Missbrauchsverfahren

Gegen zahlreiche Anbieter sind von den jeweils zuständigen Kartellbehörden Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts erheblich überhöhter Preisanhebungen eingeleitet worden. Teils wurden sie nach Zugeständnissen der Anbieter wieder beendet - teils ist der Ausgang noch offen.

letzte Änderung: 19.04.2023