Landgericht Dresden: Gaspreiserhöhung von Anbieter ENSO unwirksam
(3. Juli 2006) - Das Dresdner Landgericht hat einer Klage von rund 160 Kunden der ENSO Erdgas GmbH (Dresden) stattgegeben und Preiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die Versorgungsverträge müssten über den 31. Mai 2005 zu den ab 1. Oktober 2004 geltenden Preisen fortbestehen, teilte das Landgericht am Freitag mit (Az: 10 O 3613/05).
Begründet wurde das mit einer Benachteilung der Kunden durch Vertragsklauseln, die einseitige Preiserhöhungen zulassen. Sachsens Verbraucherschützer hatten die Klage der Kunden koordiniert. Nach Ansicht der Kammer erfordern Erhöhungsklauseln strengere Anforderungen.
Allein der Hinweis, dass der Preis geändert werden könne, wenn sich auch die Preise beim Vorlieferanten änderten, sei unwirksam. Der Verbraucher könne das nicht überprüfen, teilte das Landgericht mit.
Nach der Klausel wäre es sogar möglich, die Preise bei Senkung der Zulieferpreise zu erhöhen.
Die Preiserhöhung der Stadtwerke Dresden waren vom Landgericht Dresden für unzulässig erklärt worden. Ähnlich hatten kurz zuvor die Landgerichte Bremen und Berlin entschieden.
Die sächsische Verbraucherzentrale hatte im vergangenen Jahr zum Widerstand gegen überhöhte Gaspreise aufgerufen und koordiniert die Klagen von insgesamt 500 Sachsen. Nach dem Urteil gegen Enso steht noch der Rechtsstreit gegen Erdgas Südwestsachsen GmbH (Chemnitz) aus. Die mündliche Verhandlung ist am 12. September. Dabei geht es um die Zulässigkeit der Gaspreiserhöhungen zum 1. Juli 2005.