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Gericht: Unternehmen darf nicht mit Stromsperrung drohen Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn derKunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislangvergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet.

Gericht: Unternehmen darf nicht mit Stromsperrung drohen

(23. Juli 2006) - Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn der Kunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislang vergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet. Das entschied das Landgericht Koblenz nach eigenen Angaben vom Dienstag, indem es eine einstweilige Verfügung erließ und damit dem Antrag eines Stromkunden stattgab.

Der Kunde hatte seine Stromrechnung nur auf der Grundlage des alten Preises beglichen, die Erhöhung aber nicht gezahlt. Er forderte die Firma auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Billigkeit und Angemessenheit der neu festgesetzten Preise zu beweisen.

Der Antragsteller bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte. Daraufhin drohte das Unternehmen damit, keinen Strom mehr zu liefern. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 4 HK.O 113/06).

Der Bund der Energieverbraucher begrüßte das Urteil, weil es die Rechte der Verbraucher gegen ungerechtfertigte Strompreise stärkt. Das Urteil orient sich an der Rechtsprechung des BGH.

letzte Änderung: 19.04.2023