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Versorger muss überhöhte Gaspreise erstatten Erstmals hat eine Landeskartellbehörde von einem Versorgerverlangt, überhöhte Gaspreise zurückzuzahlen. DasEnde der Fahnenstange sei erreicht, warnte SachsensWirtschaftsminister Jurk nach einem Bericht der Netzzeitung.

Versorger muss überhöhte Gaspreise erstatten

(22. August 2006) - Erstmals hat eine Landeskartellbehörde von einem Versorger verlangt, überhöhte Gaspreise zurückzuzahlen. Das Ende der Fahnenstange sei erreicht, warnte Sachsens Wirtschaftsminister Jurk nach einem Bericht der Netzzeitung.

Die Stadtwerke Riesa müssen an ihre Gaskunden insgesamt rund 166.000 Euro erstatten. Das teilte das sächsische Wirtschaftsministerium am Montag in Dresden mit. Vom 1. November vergangenen Jahres bis zum 31. März 2006 habe der Versorger seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und überhöhte Preise verlangt.

«Wir haben deutlich gezeigt, hier ist das Ende der Fahnenstange», betonte Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD). Es handele sich deutschlandweit um das erste kartellrechtliche Verfahren, in dem ein Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet werde.

Schutz der Verbraucher

Die Verbraucher müssten vor überhöhten Preisen geschützt werden. Wenn es einen funktionierenden Wettbewerb gäbe und die Kunden zwischen mehreren Anbietern wählen könnten, wären diese Preise nie zu Stande gekommen, kritisierte der SPD-Politiker. Die Landesregulierungsbehörde prüfe derzeit 37 Anträge von Gasnetzbetreibern auf Durchleitungsentgelte.

Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden hatten zum Stichtag 1. November 2005 die Preise bundesweit abgefragt. Dabei lagen die Stadtwerke Riesa im Jahresverbrauch zum Teil deutlich über dem Durchschnitt der sächsischen und bundesweiten Versorger. Zum Beispiel forderten sie für ein Einfamilienreihenhaus mehr als ein Drittel über dem günstigsten deutschen Anbieter und nahezu ein Viertel über den bundesweiten Vergleichsunternehmen. (nz)

letzte Änderung: 19.04.2023