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Bundesrat besiegelt Verbraucherrecht auf billige Strom- undGaspreise Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 neueVerordnungen für die Versorgung von Haushaltskundenbeschlossen. Die neuen Verordnungen schreiben dieVersorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihreRechnung wegen

Bundesrat besiegelt Verbraucherrecht auf billige Strom- und Gaspreise

(22. September 2006) - Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 neue Verordnungen für die Versorgung von Haushaltskunden beschlossen. Die neuen Verordnungen schreiben die Versorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihre Rechnung wegen vermuteter Unbilligkeit nicht vollständig begleichen. Damit schreibt der Bundesrat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fest: Versorgungseinstellungen gegenüber Protestkunden, die fehlende Billigkeit bemängeln, sind unzulässig. Aufgrund massiver und flächendeckender Verbraucherproteste hat der Bundesrat diese Regelung nun völlig unmissverständlich klargestellt. Auch an weiteren Stellen hat der Bundesrat verbraucherfreundlichere Regelungen beschlossen, als sie von der Bundesregierung gewollt waren. So müssen Preisänderungen allen Kunden vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Der Bund der Energieverbraucher hat den Bundesratsbeschluss begrüsst. "Das ist ein historischer Moment. Verbraucher haben das Recht auf Zahlungsverweigerung aufgrund nicht nachvollziehbarer Billigkeit, ohne dass sie künftig eine Versorgungseinstellung befürchten müssen. Wir raten allen Verbrauchern, von diesem neuen nunmehr verbrieften Recht Gebrauch zu machen, um die überhöhten Strom- und Gasrechnungen zu mindern" kommentierte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. Ganz zufrieden sind die Verbraucherschützer dennoch nicht: "Die nun beschlossene Verordnung verstößt zum Nachteil der Verbraucher gegen geltendes EU-Recht: Haftungsbeschränkung und Aufrechnungsverbot sind unzulässig nach EU-Richtlinie 93/13/EWG. Verpasst wurde auch die Chance, monatliche Abrechnungen vorzuschreiben wie beim Telefon. Das hätte gewaltige Anstöße zum Energiesparen gegeben" bemängelt Peters.

Im Detail:

Grundversorgungsverordnungen: Von Drucksache 306/1/06 wurden abgelehnt die Ziffern 2, 14, 21, die übrigen Punkte wurden angenommen und auch die beiden Länderanträge dazu.

Netzanschlussverordnungen: Von der Drucksache 367/1/06 wurden abgelehnt die Punkte 4, 6, 11, 16 und 18, die übrigen Punkte wurden angenommen.

letzte Änderung: 19.04.2023