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Neue Verordnungen ermöglichen Kürzung der Strom- und Gasrechnung Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben.

Neue Verordnungen ermöglichen Kürzung der Strom- und Gasrechnung

(25. Oktober 2006) - Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben. Bundesrat und Bundesregierung haben dazu neue Verordnungen beschlossen (StromGVV und GasGVV, also Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung). Sie regeln die Versorgungsbedingungen für Strom und Gas und treten in wenigen Tagen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Auch gegenüber Verbrauchern, die ihre Rechnung wegen fehlender Billigkeit kürzen, besteht danach eine eindeutige Versorgungspflicht.

Das Bundeskartellamt hatte vor wenigen Tagen die Strom- und Gassperren gegenüber Protestkunden als mißbräuchlich und rechtswidrig kritisiert. ( Download Schreiben Bundeskartellamt 19.Okt 2006)  Damit setzt sich die Auffassung des Bundesgerichtshofes in dieser Frage durch.

Der Bund der Energieverbraucher rät allen Verbrauchern, die überhöhten Strom- und Gaspreise um ein Viertel zu kürzen und nicht die geforderten überhöhten Preise zu zahlen. Informationen dazu auf www.energiepreise-runter.de. Die neuen Verordnungen und weitere Informationen sind hier zu finden.

letzte Änderung: 19.04.2023