Der "billige" Preis
(4. Juni 2006) - Der Haushaltskunde schuldet seinem Versorger wegen der einseitigen Preisfestsetzung nur den "billigen" Preis (§ 315 BGB). Aber was heißt "billig"? Die Verbraucher zweifeln zu Recht daran, ob die einseitige Preisfestsetzung ihrer Energieversorger korrekt ist. Die Kunden sind jedoch genauso wenig wie der Versorger dazu berechtigt, den billigen Gas- oder Strompreis zu bestimmen. Der Verbraucher ist dazu auch gar nicht in der Lage. Rechtlich gesehen ist der in Rechnung gestellte Preis bis zu einer gerichtlichen Festsetzung unverbindlich und damit nicht fällig. Faktisch verbraucht der Kunde aber jedoch Energie. Deshalb empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, lediglich den Preis von September 2004 zu bezahlen. Eine völlige Zahlungsverweigerung würden auch die Gerichte nicht akzeptieren.

Dreifach überhöhter Preisanstieg
Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die Gaspreissteigerungen überzogen sind. Der Preisanstieg des Erdgasimports zwischen April 2003 und Februar 2006 betrug 0,78 Cent pro Kilowattstunde. Da 20 Prozent des Erdgases im Inland gefördert werden, fällt diese Preissteigerung nur für 80 Prozent des Gases an. Rechnerisch ergibt sich so eine zulässige Preiserhöhung von durchschnittlich 0,62 Cent pro Kilowattstunde. Laut Statistischen Bundesamt sind die Haushaltsgaspreise in diesem Zeitraum aber um 1,82 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, also das Dreifache. Wenn die Gasverteilungsunternehmen höhere Einkaufspreise ihres Vorlieferanten akzeptiert haben, dürfen sie die Kosten dieser überteuerten Beschaffung nicht auf den Kunden abwälzen. Zwischen Januar 2005 und 2006 sind die Haushaltsgaspreise um 1,1 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, die Importpreise jedoch nur um 0,56 Cent pro Kilowattstunde. Die Haushaltsgaspreise sind damit um satte 67 Prozent stärker gestiegen als Importpreise!
100 Prozent Aufschlag
Beim Strom ist unumstritten, dass die Stromerzeugung 2,5 Cent pro Kilowattstunde kostet, die Verbraucher jedoch mit über fünf Cent pro Kilowattstunde für die Strombeschaffung zur Kasse gebeten werden. Auch die Netzentgelte für Strom liegen um etwa zwei bis drei Cent je Kilowattstunde zu hoch.