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Verbraucherzentrale NRW will gegen RWE klagen Mit einem Musterverfahren im Sommer gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG vor dem Landgericht Dortmund will die Verbraucherzentrale NRW die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich prüfen lassen.

Verbraucherzentrale NRW will gegen RWE klagen

(18. Mai 2006) - Mit einem Musterverfahren im Sommer gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG vor dem Landgericht Dortmund will die Verbraucherzentrale NRW die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich prüfen lassen. Es soll geklärt werden, ob Preisänderungen allein mit der allgemeinen Rechtsverordnung begründet werden können oder ob es dazu gesonderter Klauseln in den Geschäftsbedingungen bedarf.

Die Düsseldorfer Verbraucherschützer wollen erreichen, dass auch für Gasversorger "nachvollziehbare und plausible Begründungen für Preisanhebungen sowie wirksame Rechtsgrundlagen zu selbstverständlichen Spielregeln im Wettbewerb" gelten. Man wolle saubere, transparente Bedingungen für Preiserhöhungen.

Bei einem Erfolg könnten Kunden, die ihre Gaspreiserhöhungen unter Vorbehalt bezahlt haben, auf Rückzahlung von einigen hundert Euro hoffen, so die Verbraucherzentrale, denn sie könnten Geld aus Jahresrechnungen seit 2004 zurückverlangen. Bislang hat die Verbraucherzentrale mehr als zwei Dutzend Verträge von RWE-Gaskunden überprüft. In keinem dieser Fälle hätten die Verträge Preisanpassungsklauseln enthalten. Offenbar stütze sich RWE auf die geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV). Diese gilt nach Auffassung der Verbraucherschützer jedoch nicht automatisch auch für Haushaltskunden und enthalte zudem keine Rechtsgrundlage für Preisänderungen.

letzte Änderung: 19.04.2023