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Verhandlung in Dortmund schwierig Gegen 15 Verbraucher klagt die E.ON-Weser-Ems vor dem Landgericht Dortmund Az. 13 O 66/05 auf Zahlung des vollen Gaspreises. Es handelt sich bei diesem Verfahren um den äußerst seltenen Fall einer Klage eines Versorgers.

Verhandlung in Dortmund schwierig

(11. April 2006) - Gegen 15 Verbraucher klagt die E.ON-Weser-Ems vor dem Landgericht Dortmund Az. 13 O 66/05 auf Zahlung des vollen Gaspreises. Es handelt sich bei diesem Verfahren um den äußerst seltenen Fall einer Klage eines Versorgers. Die Klage wurde beim Kartellsenat des Gerichts eingereicht und argumentiert ausschließlich auf der Basis des Kartellrechts, gegen das der Versorger nicht verstoßen zu haben glaubt.

Im Gütetermin am 6. April 2006 ließ das Gericht folgende Meinung erkennen:

  • Das Gericht hält sich für zuständig.
  • § 315 BGB ist für das Verfahren anwendbar, ebenso aber auch § 19 GWB
  • Der Streit bezieht sich nur auf die Preiserhöhung und nicht die Höhe des Gesamtpreises.
  • Die Vorlage von Gutachten ist zur Beurteilung der Sachlage nicht ausreichend.
  • Ob § 30 AVB zur Anwendung kommt, blieb offen.

Am 11. Mai 2006 wird das Gericht eine Entscheidung verkünden.

letzte Änderung: 19.04.2023