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EWE räumt Abrechnungsfehler ein Die Oldenburger EWE AG räumt Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung vor dem LG Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte.

EWE räumt Abrechnungsfehler ein

(17. März 2006) - Die Oldenburger EWE AG räumt Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung vor dem LG Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Die Aussage, die Kundin habe Außenstände über ihre Weigerung, die Erdgaspreiserhöhung zu zahlen, hinaus, sei falsch und wegen einer falschen Berechnung entstanden. Die EWE wolle weiter gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, die ihr untersagt, Außenstände aus der Nichtzahlung der Erdgaspreiserhöhungen per Sperrung einzufordern. In erster Instanz war die einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Oldenburg zurückgewiesen worden.

 Download Vortrag Peters "Die Zukunft unserer Energieversorgung" 08.12.2006 (4.41 MB)

 Download Vortrag Harms "Gas- und Strompreise in Deutschland vom 18./19.11.2006 

letzte Änderung: 19.04.2023