Erneuter Sieg der Verbraucher vor Gericht
Die Stadtwerke Hannover wollen sich der Forderung des Landgerichts zunächst nicht beugen und die Kalkulation ihres Gaspreises nicht offenlegen.
(7. Februar 2006)"Das Unternehmen wolle die Forderung prüfen und gegebenenfalls alle Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof ausschöpfen, berichtete NDR 1 Niedersachsen am Dienstag. Das Landgericht Hannover hatte den Stadtwerken auferlegt, die Gesamtkalkulation ihrer Gaspreise offenzulegen. Sie haben fünf Wochen Zeit, die Kalkulation "zur Bestimmung der Gaspreise vorzulegen" und die "Parameter für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen", so das Gericht. Auch die Lieferverträge darüber, wie sie ihr Gas erhalten, müssen die Stadtwerke beibringen. Eine Hausbesitzerin hatte wegen einer rund sechsprozentigen Gaspreiserhöhung im Oktober 2004 geklagt, die sie nicht an ihre Mieter weitergeben wollte. Mittlerweile haben die Stadtwerke ihre Preise um weitere 12,7 Prozent erhöht.
Der Rechtsanwalt Kai Gent, der die Vermieterin - sie ist seine Mutter - vertritt, sprach von einem einmaligen Fall in der Bundesrepublik. Der Mieterverein Hannover nannte den Beschluss einen Erfolg für Gaskunden. Der Verein bereitet in Sachen Gaspreisen eine Sammelklage gegen die Stadtwerke vor.
Die Stadtwerke reagierten verhalten. Ein Sprecher begründete die höheren Preise mit gestiegenen Beschaffungskosten. Auch andere Verfahren in Deutschland wollten die Stadtwerke dabei berücksichtigen. Kürzlich hatte der Energieversorger E.ON Hanse seine Kalkulation offen gelegt, nachdem Verbraucher mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorgegangen waren."
Hinweis des Landgerichts Hannover:
"Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke
Entgegen anders lautenden Berichten ist in einem vor der 1. Kammer für Handelssachen laufenden Verfahren bezüglich der Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke weder ein Urteil gesprochen worden noch ein Beschluss ergangen. Der Vorsitzende der 1. Kammer für Handelssachen hat den Stadtwerken in einer prozessleitenden Verfügung aufgegeben, ihre vollständige Kalkulation zur Bestimmung der Gaspreise und die Parameter für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen detailliert darzulegen. In diesem Zusammenhang sollen Lieferbeziehungen dargelegt und Lieferverträge vorgelegt werden.
Anhand dieser angeforderten Informationen soll eine Überprüfung dahingehend stattfinden, ob die im streitgegenständlichen Zeitraum 2004/2005 erfolgten Gaspreiserhöhungen angemessen waren, eine Überprüfung des Grundpreises / Ursprungspreises ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Das Verfahren wird zunächst schriftlich weitergeführt, mit einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung ist in den nächsten Monaten nicht zu rechnen."