Stadtwerke München bedrohen Protestkunden zu unrecht mit Gassperre
(4. Januar 2006) Die Stadtwerke München bedrohen alle Gasprotestkunden mit einem Inkasso durch Aussendienstmitarbeiter und mit einer Sperre der Gasversorgung.
Der Bund der Energieverbraucher weist darauf hin, dass diese Sperrandrohung und erst recht die Sperre selbst nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig ist.
Diese Meinung wird auch geteilt von der Bayerischen Landeskartellbehörde.
Den betroffenen Verbrauchern rät der Bund der Energieverbraucher dennoch zunächst von rechtlichen Schritten gegen die Stadtwerke ab. Denn es ist zu erwarten, dass die Stadtwerke die Sperrandrohung zurücknehmen werden. "Andernfalls würde sicherlich die Landeskartellbehörde in Aktion treten" meint der Vorsitzende Dr. Aribert Peters.