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Sieg in Düsseldorf und Ratingen Das Landgericht Düsseldorf hat heute das Recht der Verbraucher auf Zahlungsprotest bestätigt.

Sieg in Düsseldorf und Ratingen

(4. Januar 2006) Das Landgericht Düsseldorf hat heute das Recht der Verbraucher auf Zahlungsprotest bestätigt. Die Stadtwerke Ratingen wollten einem Verbraucher das Gas sperren. Der Verbraucher hatte eine Offenlegung der Kalkulation verlangt und wollte bis dahin nur den alten Gaspreis bezahlen. Die Stadtwerke Ratingen waren der Meinung, der Verbraucher müsste den erhöhten Gaspreis entrichten. Das Amtsgericht Ratingen hatte eine Einstweilige Verfügung gegen die Sperrandrohung erlassen.

Dagegen klagten die Stadtwerke vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Düsseldorfer Richter gaben dem Verbraucher mit seinem Zahlungsprotest recht. Daraufhin verpflichteten sich die Stadtwerke, von einer Sperrung abzusehen und der Verbraucher erklärte den Streit für erledigt.

In der heute ergangenen Kostenentscheidung macht das Landgericht klar, dass der Verbraucher zu Recht die Offenlegung der Kalkulation verlangen kann und der strittige Betrag nicht zur Zahlung fällig war. Deshalb wurden die Stadtwerke dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

letzte Änderung: 19.04.2023