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Amtsgerichte München und Delmenhorst: Überhöhte Gaspreise nicht fällig Die Amtsgerichte Delmenhorst und München haben in einstweiligigen Verfügungen den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Amtsgerichte München und Delmenhorst: Überhöhte Gaspreise nicht fällig

(13. Januar 2006) Die Amtsgerichte Delmenhorst (Az. 4A C 4001/06 IV, Beschluss vom 6.1.2006) und München (Az. 131 C 797/06 Beschluss vom 12.1.2006) haben in einstweiligigen Verfügungen den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.

Denn nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes sind überhöhte Strom- und Gaspreise nicht zu Zahlung fällig und können deshalb weder angemahnt werden, noch darf eine Liefersperre angedroht oder gar vollzogen werden. Die Beschlüsse der Amtsgerichte lauten in beiden Fällen gleich: "Die Sperre wird untersagt, bis die Stadtwerke den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung dem Antragsteller offengelegt haben..Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.4.03 und ständiger Rechtssprechung trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit…"

Der Bund der Energieverbraucher hält die aktuellen Gas- und Strompreiserhöhungen für unbillig und ermutigt alle Verbraucher, von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest gebrauch zu machen. Bereits 500.000 Verbraucher verweigern derzeit mit Erfolg die Zahlung der Gaspreiserhöhungen.

Über 60% der Kunden halten nach einer Untersuchung der Bremer trend:research die erneuten Gasverteuerungen für "überhaupt nicht gerechtfertigt". Ein Fünftel der Kunden planen nach der Umfrage eine konkrete Zahlungsverweigerung ihrer Gasrechnung. Das sind über drei Millionen der insgesamt 17 Millionen Haushaltsgaskunden.

Aktuelle Haushaltsgaspreise für Dezember 2005 hat der Bund der Energieverbraucher im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1586.html veröffentlicht.

Weitere Hinweise einschließlich Musterschreiben zur Zahlungsverweigerung finden sich im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1703.html Eine Übersicht über aktuelle Gerichtsurteile findet man im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1711.html

letzte Änderung: 19.04.2023