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Mieter sollten Gasabrechnung genau prüfen Zusatzbelastung von mehreren Hundert Euro - Eine warme Wohnung wird immer teurer

Mieter sollten Gasabrechnung genau prüfen

Zusatzbelastung von mehreren Hundert Euro - Eine warme Wohnung wird immer teurer

(19. Januar 2006) Die 22 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland müssen sich wegen der drastisch gestiegenen Energiekosten auf zusätzliche Ausgaben einstellen. "Für den Winter 2005 muß mit spürbaren Nachzahlungen im dreistelligen Bereich gerechnet werden", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Franz-Georg Rips, gestern in Berlin.
Bei einer ölbeheizten 90-Quadratmeter-Wohnung sei ein Aufschlag von rund 300 Euro im Vergleich zum Vorjahr fällig. Mieter mit einer Gasheizung müßten sich im Schnitt auf 100 Euro Zusatzkosten einstellen.
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Mieterorganisationen und Verbraucherschützer raten deshalb, die Heizkostenjahresabrechnung sorgfältig zu prüfen. "Leider schauen viele Mieter nicht genau hin. Wenn ihre monatliche Abschlagszahlung erhöht wurde und sie am Jahresende nur einen geringen Betrag nachzahlen müssen, ist das für viele in Ordnung", sagt Kopff. Dabei lohnt sich laut der Verbraucherzentrale Hamburg genaues Hinschauen. Sie berichtet vom Fall eines aufmerksamen E.on-Hanse-Kunden. Laut der Jahresabrechnung sollte der Gasverbrauch in dem Bezugszeitraum, der in die Heizperiode fiel (Mitte November bis Ende Januar), deutlich geringer gewesen sein als im Restjahr. Daher berechnete ihm E.on Hanse den Großteil des von ihm verbrauchten Gases zu den später erhöhten Preisen. Der Kunde war allerdings genauer als sein Energieversorger. Er notierte täglich den Gaszählerstand. Daraus ergab sich, daß er in der Heizperiode das meiste Gas verbraucht hatte. Er protestierte gegen die Jahresabrechnung und erhielt eine neue Abrechnung mit einer Gutschrift.

"Zumindest sollten Gaskunden bei einer Tariferhöhung den Zählerstand ablesen und diesen ihrem Versorger melden", so Kopff. Denn automatisch würden die Gaslieferanten die Daten nicht abfragen. Bestehen Zweifel am Gasverbrauch, empfehle sich zudem, den Heizkörper oder das Meßgerät von einem Techniker überprüfen zu lassen, sagt Jörg Sprenger von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Verbraucher haben das Recht auf gerichtliche Klärung

Der Vereinsvorsitzende Aribert Peters: "Die Energieversorger missbrauchen ihr Monopol, um die Verbraucher zu plündern und ihre Gewinne zu erhöhen. Verbraucher können sich dagegen wehren, indem sie nur die alten Preise zahlen. Entsprechende Musterschreiben gibt es unter www.energieverbraucher.de/seite1385.html. Besteht der Versorger auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, so muss er auf Zahlung klagen und trägt dabei die vollständige Darlegungs- und Beweislast. Bis zur Rechtskraft eines Urteils, welches den "billigen Preis" bestimmt, besteht keine fällige Forderung. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH NJW 2005, 2919)".

Bereits sehr viele Verbraucher haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es gibt kein einziges rechtskräftiges Urteil, das auch nur einen dieser Verbraucher zur Zahlung des verlangten Preises verpflichtet. Viele Gaspreisrebellen haben sich zu Initiativen zusammengeschlossen und koordinieren so ihren Widerstand. Ein mustergültiges Beispiel finden sie unter http://gwbh.twoday.net/, der Website des 'Gaspreis-Widerstand Bad Honnef' (GWBH)

Umfassende Informationen zum ganzen Themenkomplex finden Sie unter www.energiepreise-runter.de

letzte Änderung: 19.04.2023