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Kartellamtsverfahren gegen Gasversorger gut, aber unzureichend Die Kartellverfahren sind in Anbetracht der extremen Unterschiedezwischen den Unternehmen vollkommen unzureichend.

Kartellamtsverfahren gegen Gasversorger gut, aber unzureichend

(1. Dezember 2008, verändert 3. Dezember 2008) Das Bundeskartellamt hat 29 Verfahren gegen Gasversorger wegen überhöhter Gaspreise mit Beschlüssen abgeschlossen, in denen Preiszusagen der Versorger als bindend anerkannt werden und die Mißbrauchsverfahren eingestellt werden.

Der Bund der Energieverbraucher hat die Mißbrauchsverfahren begrüßt. Auch seien, so der Verband, Zugeständnisse zu Gunsten der Verbraucher herausgekommen.

Leider hat das Bundeskartellamt nicht bekannt gegeben, gegen welche Versorger die Verfahren konkret gelaufen sind. Bedauerlich ist auch, dass die Unternehmen mit offenbar überhöhten Preisen nun ohne eine Mißbrauchsverfügung davon gekommen sind. Das Kartellamt hat damit die rechtlichen Chancen im Verbraucherinteresse verschärften Gesetzgebung nur unzureichend genutzt.

Für die Kunden ist nicht nachvollziehbar, ob ihr Gasversorger überhaupt ein Mißbrauchsverfahren gelaufen ist und welche Gutschriften er eventuell zu erwarten hat. Er kann also das Verfahren in keinster Weise nachvollziehen.

Die kartellrechlichen Mißbrauchsverfahren werden von den Kartellämtern ohne Beteiligung von Verbrauchern durchgeführt in eigenem Ermessen.

Völlig unabhängig davon können sich Verbraucher selbst mit den gegen überhöhte Preise wehren und zum Beispiel die Berechtigung zur Preiserhöhung oder deren Billigkeit in Frage stellen. Dieser Preisprotest hat mit den Kartellverfahren nichts zu tun. Jedoch zeigen die Kartellverfahren, dass die Preisgestaltung vieler Gasversorger selbst kartellrechtlich nicht unbeanstandet bleibt. Umgekehrt ist es nicht so, dass die kartellrechtliche Prüfung auch eine zivilrechtliche Prüfung mit umfasst. Denn die Prüfmaßstäbe und das Prüfverfahren sind gänzlich verschieden.

In den Verfahren gegen die Bad Honnef AG und die GASAG ist der Bund der Energieverbraucher auch direkt am Verfahren beteiligt, um Verbraucherinteressen wahrzunehmen.

Aus eigener Datenrecherche ist dem Bund der Energieverbraucher bekannt, dass die Rohmargen bei der Gasverteilung um 250 Prozent unterscheiden. Das günstigste Unternehmen kauft und verkauft Gas für 2,51 Cent je Kilowattstunde, das andere dagegen für 6,42 Cent (Stand September 2008, Abnahmemenge 18.000 kWh). Es wird teilweise extrem überteuert eingekauft und viel zu viel Gewinn gemacht, schlussfolgert der Verbraucherverband.

Der Bund der Energieverbrauchert hat diese Daten erstmalig auf seinen

"Die Kartellverfahren sind in Anbetracht der extremen Unterschiede zwischen den Unternehmen vollkommen unzureichend. Es muss viel viel mehr getan werden, um angesichts des kaum vohandenen Wettbewerbs auf dem Gasmarkt Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Die Gaspreise sind im Schnitt immer noch um 20 Prozent zu hoch, jedoch mit starken regionalen Unterschieden", erklärt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters in Unkel.

 

letzte Änderung: 26.04.2017