Klimapaket der Kommission
(28. Januar 2008) Um die Ziele der Politik im Bereich der erneuerbaren Energien zu verwirklichen, hat die Europäische Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen. Dadurch sollen nationale Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt werden, die im Ergebnis zu einem verbindlichen Gesamtziel von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energieverbrauch im Jahr 2020 und zu einem für jeden Mitgliedstaat verbindlichen Mindestanteil für die Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor von 10 % führen.
Die Thematik der erneuerbaren Energien betrifft drei Sektoren: die Stromerzeugung, die Wärme- und Kälteerzeugung sowie den Verkehr. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren zur Verwirklichung der nationalen Ziele leisten und wählen angesichts der nationalen Gegebenheiten die dazu zweckmäßigsten Mittel. Dabei werden sie auch die Möglichkeit haben, ihre Ziele durch die Unterstützung der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu erreichen
Der 10-prozentige Mindestanteil von Biokraftstoffen am Energieverbrauch im Verkehrssektor ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Biokraftstoffe verringern auch die Abhängigkeit des Verkehrssektors vom Öl, die eines der größten Probleme für die Energieversorgungssicherheit der EU ist.
Und schließlich zielt die Richtlinie darauf ab, unnötige Hindernisse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu beseitigen (beispielsweise durch Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für neue Projekte auf diesem Gebiet) und Anreize für die Entwicklung besserer Arten von erneuerbaren Energien zu schaffen (durch Normen für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen usw.).
Richtlinienpaket Erneuerbare
Richtlinienpaket Effort Sharing