Archiv

Gerichte bestätigen Verbraucherprotest: Gaspreise der Stadtwerke Hannover um 30 Prozent zu hoch Im Streit um angeblich überhöhte Gaspreise haben die Stadtwerke Hannover vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Gerichte bestätigen Verbraucherprotest: Gaspreise der Stadtwerke Hannover um 30 Prozent zu hoch

(22. Februar 2007) - Im Streit um angeblich überhöhte Gaspreise haben die Stadtwerke Hannover vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Hannover unterstellte den Stadtwerken in einem Urteil vom Montag um 30 Prozent überhöhte Tarife. Geklagt hatten elf Verbraucher gegen den 2004 berechneten Gastarif. Die Stadtwerke weigerten sich jedoch, dem Gericht die verlangte Einsicht in ihre Gebührenkalkulation zu geben. Deshalb folgte das Gericht in seinem Urteil der Annahme der Kläger, dass die Tarife um 30 Prozent zu hoch seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtwerke kündigten an, in Berufung zu gehen.

Die vorgelegten Wirtschaftsprüfungstestate lässt das Urteil nicht gelten: "Wollte man Testate als ausreichend ansehen, hieße dies, die Kontrolle in die Hand eines von dem zu kontrollierenden Unternehmen beauftragten, bezahlten und von ihm informierten Sachverständigen zu geben". ..."Mithin war festzustellen, dass ein 70% des Tarifpreises übersteigendes Entgelt, gleich ob Arbeits- oder Grund/Messpreis der Beklagten nicht zusteht".

Das Landgericht Düsseldorf hat am 14.02.2007 in einem Beschluss festgehalten, dass die Stadtwerke Ratingen ihre Kalkulation offenlegen müssen, um mit einer Zahlungsklage gegen Protestkunden dem Gericht eine Billigkeitskontrolle zu ermöglichen (Az 12 O 542/05).

Als Faktoren zählt der Beschluss auf: Netzentgelte, Finanzierungskosten, Sach- und Personalkosten, Vertriebskosten, Bezugskosten, Zuordnung auf verschiedene Abnehmergruppen und Gewinn. Alle Veränderungen dieser Faktoren sind darzulegen und zu beweisen. Die Bennenung eines veränderten Faktors genügt nicht, weil Änderung eines Kostenfaktors durch anderweitige Kostensenkungen kompensiert werden können.

Deshalb könne nicht allein aus erhöhten Bezugskosten auf die Billigkeit der Preiserhöhung geschlossen werden. Es wäre denkbar, dass andere Faktoren - beispielsweise Refinanzierungskosten - erheblich gesunken wären.

 


letzte Änderung: 19.04.2023