Landgericht Frankfurt: Entega-Gaspreise zu hoch
(15. März 2007) - Die Entega, Vertriebstochter der Heag
Südhessische Energie AG (HSE/Darmstadt), darf von ihren Kunden
keine höheren Erdgaspreise verlangen als ihr
Schwesterunternehmen E-Ben (Bensheim). Zwei
Einfamilienhausbesitzer, die in Lorsch und Pfungstadt auf der
Grundlage von Standardverträgen Erdgas von der Entega
beziehen, haben wegen Preisspaltung geklagt und am Mittwoch vor dem
Frankfurter Landgericht in erster Instanz Recht bekommen.
Eine Berufung wurde zugelassen, die Urteilsbegründung liegt
noch nicht vor (Az: 2-06 O 476/06 und 2-06 O 469/06).
Entega-Geschäftsführer Karl-Heinz Koch sagte, er halte
den Vorwurf der Preisspalterei für unbegründet: "Wir
beliefern alle unsere Kunden zu grundsätzlich gleichen
Konditionen und Preisen.
Gegenüber E-Ben sind wir nicht weisungsbefugt und haben auch
keinen Einfluss auf deren Preisgestaltung." E-Ben ist
ebenfalls eine Tochter der HSE.
Die beiden Kläger hatten sich nach Angaben des Konkurrenten
Gruppen-Gas und Elektrizitätswerk Bergstraße AG
(GGEW/Bensheim) darüber geärgert, dass sie weiterhin hohe
Gaspreise zahlen müssten, obwohl E-Ben nur wenige Kilometer
entfernt Erdgas viel billiger anbietet. Die Entega-Kunden
können nun nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt eine
Absenkung auf diesen Preis verlangen. Laut GGEW ist das Urteil auf
alle Kunden der Entega übertragbar, die Erdgas auf der
Grundlage von Standardverträgen beziehen. Deshalb ist das
Urteil laut GGEW-Chef Peter Müller auch "ein
Knüller".
Der Bund der Energieverbraucher hat alle Entega-Kunden dazu
aufgerufen, die Gaspreise mindestens auf das Niveau der
E-Ben-Preise zu kürzen.