FAZ: Wechseln oder kürzen
(20. Juni 2007) "Einfach mal den Lieferanten wechseln" empfiehlt die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" als Konsequenz aus dem BGH-Urteil der vergangenen Woche. Der Bericht zitiert außerdem Verbraucherschützer, die Gaskunden sollten nun grundsätzlich gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einlegen, die Erhöhung nur unter Vorbehalt zahlen oder die Preiserhöhung aus der Jahresrechnung herausrechnen und kürzen.
Sie sollten allerdings nicht mehr selbst vor Gericht ziehen. Das sollten sie den Gasversorgern überlassen, die dann auch die Gerichtskosten vorstrecken müssten. Kunden würden dann profitieren, wenn ein Gericht Gaspreise eines Versorgers für unbillig erklärt. Nur wer sich aber vorher wehre, gehe dann nicht leer aus.