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OLG Bremen will Verbraucherklagen stattgeben Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hält Gaspreiserhöhungen der Bremer swb AG zwischen Oktober 2004 und Januar 2006 um insgesamt gut 38% für unwirksam.

OLG Bremen will Verbraucherklagen stattgeben

(19. Oktober 2007) Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hält Gaspreiserhöhungen der Bremer swb AG zwischen Oktober 2004 und Januar 2006 um insgesamt gut 38% für unwirksam. In einer vorläufigen Stellungnahme wurde die Berufung der swb zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Bei diesem hatte das Landgericht Bremen im Mai 2006 die vier Gaspreiserhöhungen von 4,01 auf 5,55 Cent pro kWh für unwirksam erklärt. Für die Gaskunden habe es keine Möglichkeit gegeben, die Erhöhungen nachzuvollziehen, so das OLG, das das Urteil am 16. November verkünden will.

Der Energieversorger hatte angegeben, lediglich die Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten an die Kunden weitergegeben zu haben. Gegen die Preiserhöhungen hatten knapp 60 Kunden, unterstützt von der Verbraucherzentrale, eine Sammelklage gegen die swb eingereicht und in erster Instanz Recht bekommen.

Die in den Verträgen enthaltenen Klauseln zur Preisanpassung seien unverständlich, hieß es damals. Die swb hatte mit den Kunden seinerzeit vereinbart, dass die Gaspreise geändert werden könnten, wenn sich die Lohn- und Heizölkosten änderten.

Das Nebeneinander dieser beiden Faktoren sei aber für den Kunden nicht nachvollziehbar. Die Klauseln verstießen somit gegen das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und seien unwirksam. Eine Rechtsgrundlage für die vorgenommenen Erhöhungen habe deshalb nicht bestanden.

Das OLG hat sich ebenso wie das Landgericht und anders als viele andere Gerichte bundesweit nicht auf auf eine "Billigkeitsprüfung" eingelassen, sondern die Verträge geprüft.

Die vorläufige Stellungnahme sei ein Erfolg auf der ganzen Linie, so die Verbraucherzentrale Bremen. Das OLG-Urteil werde bundesweite Bedeutung haben. 95% aller Anbieter hätten solche Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet.

Die Verbraucherzentrale erwarte neue Verträge und Rückerstattungen von 70 Mio Euro. Die swb dementierte diese Summe, steht aber zu ihrer Aussage, dass nicht nur die Kläger von eventuellen Rückzahlungen profitieren sollen, sondern alle rund 140.000 swb-Kunden in Bremen und Bremerhaven.

Gegen die Preiserhöhungen hatten dort einst fast 20.000 Kunden Widerspruch eingelegt, knapp 4000 Gaskunden behalten bis heute bei ihren Zahlungen den Teil der Rechnung ein, den sie für zu hoch halten.

Die swb sieht ein Dilemma: Einerseits habe das OLG wie mehrere andere Gerichte bestätigt, dass Preisanpassungen möglich sein müssten, wenn sich die Bezugskosten ändern, andererseits habe es darauf verwiesen, dass die dazu nötige Vertragsgestaltung ein kompliziertes juristisches Thema sei, bisher übliche Vertragsklauseln nicht mehr ausreichend transparent seien und die gesamte Energiebranche im Umbruch sei.

Es wird allgemein damit gerechnet, dass die swb Revision vor dem BGH einlegt.

letzte Änderung: 19.04.2023