Archiv

Photovoltaikanlagen der Netzagentur melden Die Meldung kann ab 1. Januar 2009 abgegeben werden.

Photovoltaikanlagen der Netzagentur melden

(19. Dezember 2008) Am 1. Januar 2009 tritt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Nach § 16 Abs. 2. Satz 2 sind Betreiber von von Photovoltaik-Anlagen verpflichtet, Standort und Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt der Agentur (Mitteilung Nr. 795/2008, Amtsblatt 24/2008, Seite 4386) auf die Mitteilungspflichten hingewiesen.

Für die Meldung ist das Internetformular unter www.bundesnetzagentur.de - sachgebiete - Elektrizität/Gas - Erhebung von Unternehmensdaten - Datenerhebung EEG - EEG-Anlagenbetreiber zu verwenden. Es steht dort ab 1.1.2009 zur Verfügung.

Ein Formular zur schriftlichen Erklärung kann angefordert werden unter 0561/7292-120. 

Die Meldung kann ab 1. Januar 2009 abgegeben werden.

letzte Änderung: 26.07.2018