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EEG Grünes Licht für Eigenverbrauch

Grünes Licht für Eigenverbrauch

(10. Juni 2009) Das neue EEG vergütet auch PV-Strom, den der Anlagenbetreiber selbst verbraucht und nicht ins Netz einspeist (§ 33 (2) EEG). Die Vergütung beträgt 0,2501 Euro je Kilowattstunde für 20 Jahre. Zusätzlich spart man den Kauf der entsprechenden Strommenge für gut 20 Cent je Kilowattstunde. Für den eingespeisten Strom erhält man 0,4301 Euro je Kilowattstunde (Anlage 2009 errichtet).

Für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ist mit entscheidend, dass der Anlagenbetreiber als Unternehmer anerkannt wird und die Vorsteuer für die Anlagenanschaffung vom Finanzamt erstattet bekommt. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Schreiben (vom 1. April 2009 DOK 2009/0212505) klar gestellt, dass die Einstufung als Unternehmer nicht davon abhängt, ob der Solarstrom ganz oder teilweise selbst verbraucht wird. Der gesamte erzeugte Strom wird umsatzsteuerlich mit 0,4301 Euro je Kilowattstunde bewertet.

letzte Änderung: 26.07.2018