Verbraucherzentrale siegt über Stadtwerke
Preisänderungsklausel ist unwirksam
(9. April 2009) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) und den Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) daraufhin verklagt, dass die verwendeten Preisänderungsklausel in Gaslieferverträgen künftig nicht mehr zur Anwendung kommen. Das Landgericht Konstanz hatte der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 31. März 2009 recht gegeben.
Die Stadtwerke kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Bund der Energieverbraucher hält diese Berufung für eine weitere reine Geldverschwendung zu Lasten der Verbraucher. Denn in vielen Urteilen des Bundesgerichtshofs und von Oberlandesgerichten hat sich diesbezüglich eine sehr klare Rechtssprechung herausgebildet. Danach kommt es nicht auf die Preisgestaltung sondern auf die Zulässigkeit der Preisklausel an. Maßstab dafür ist der Gesetzestext und die höchstrichterliche Rechtssprechung dazu, die sich nach zwei Grundsatzurteilen des BGH aufgrund von Klagen des Bund der Energieverbraucher e.V. herausgebildet und seither bestätigt und gefestigt hat.
Den betroffenen Verbrauchern steht eine Rückerstattung der unrechtmäßig erhöhten Gaspreise zu.