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E.ON-Klauseln versenkt Kunden siegen vor Gericht

E.ON-Klauseln versenkt

(6. Dezember 2009) Das Landgericht Hannover erklärte Gaspreiserhöhungen der Helmstedter E.ON Avacon AG für unwirksam.

Die Klausel in den Verträgen der Kunden, dass bei einer "nachhaltigen Preisänderung" im Heizölmarkt die Gaspreise entsprechend angepasst werden, sei zu ungenau. Geklagt hatten mehr als 50 Kunden. E.ON Avacon will in Berufung gehen.

Ende Oktober hatte die E.ON-Regionaltochter E.ON Hanse vor dem Hamburger Landgericht einen ähnlichen Prozess gegen 52 Kunden verloren.

letzte Änderung: 19.04.2023