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Wirtschaftsprüfer Gutachten sind keine Beweise

Gutachten sind keine Beweise

(16. Dezember 2009) Viele Versorger versuchen, die Billigkeit ihrer Preise durch Gutachten von Wirtschaftsprüfern zu beweisen. Das ist unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil am 8. Juli 2009 (Az VIII ZR 314/07).

Denn bei diesen Gutachten handle es sich um Parteigutachten, die das Gericht nicht ohne eigene Überzeugungsbildung übernehmen darf. Auch ein Vergleich der kritisierten Gaspreiserhöhungen mit den Preiserhöhungen anderer Unternehmen sei als Beweis untauglich, denn die Regionen seien untereinander nicht vergleichbar. Zudem müsse geprüft werden, ob der Versorger nicht hätte billiger Gas einkaufen können. Denn das Recht zur einseitigen Preiserhöhung darf laut BGH-Urteil nicht dazu führen, das der Versorger zu beliebigen Preisen einkauft und diese an die Verbraucher weitergibt, ohne günstigere Beschaffungsmöglichkeiten zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat ähnlich mit Beschluss vom 28. Dezember 1999 festgestellt: „Eine Beweisführung durch einen neutralen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen scheidet aus.“ (Az 1 BvR 2203)

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Auch das Amtsgericht Pinneberg setzt sich kritisch mit einem Wirtschaftsprüfergutachten auseinander: Das fragliche Gutachten erreichte laut Urteil nicht einmal die Stufe eines qualifizierten Parteivortrags und wurde daher als Beweismittel zurückgewiesen. Auch die Tatsache, dass es sich um eine vereidigte Wirtschaftsprüfung handelt, ändere daran nichts. Diese sei zwar besonderen berufsrechtlichen Regeln unterworfen. Das böte aber keine Gewähr dafür, dass die Angaben in der schriftlichen Zusammenfassung richtig seien. Der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer habe die Unterlagen nicht einmal selbst eingesehen, sondern nur über einen Mittelsmann. Der Wirtschaftsprüfer kannte die Unterlagen daher nur vom Hörensagen und hat dennoch diese Daten ungeprüft in sein Gutachten übernommen (Amtsgericht Pinneberg am 4. September 2009 – Az 2 C 272/09)..

letzte Änderung: 19.04.2023