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Sammelklage gegen Gasag Rückzahlung verweigert

Sammelklage gegen Gasag

(8. Januar 2010) Die Berliner Verbraucherzentrale reicht eine Sammelklage gegen die Gasag auf Rückzahlung überhöhter Entgelte ein. Hintergrund ist das BGH-Urteil, nach dem eine von der Gasag 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam ist.

Die Verbraucherzentrale meint, dass allen Gasag-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" abgerechnet wurde, Rückzahlungen zustehen. Weil sich die Gasag weigere, habe sie sich von 194 Personen die Rechte abtreten lassen, beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin Einziehungsklagen einzureichen, so die Verbraucherzentrale. Dabei gehe es um rund 193.000 Euro.

letzte Änderung: 19.04.2023