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OLG: Balance halten beim Verteuern Auch Industriekunden müssen Verteuerung tragen

OLG: Balance halten beim Verteuern

(17. Oktober 2010) Das OLG Celle verbot den Stadtwerken Hannover, Kostensteigerungen bei der Gasversorgung nur auf die Tarif-Haushaltskunden abzuwälzen. Zur Kompensation der Steigerung sonstiger Kosten müssten auch die Industriekunden herangezogen werden (Urteil vom 19.8.2010 Az. 13 U 82/07).

Hintergrund war ein Rechtsstreit um Preiserhöhungen. Das OLG stellte fest, dass diese nur dann wirken, wenn sie der Billigkeit entsprechen, wenn also die Erhöhungen durch Kostensteigerungen gerechtfertigt werden. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Preisanpassung eingetreten sein, nicht erst als prognostizierte Kostenerhöhungen ein halbes Jahr später.

Weil es den Stadtwerken nicht gelang, für alle betroffenen Zeiträume eine entsprechende Kostenbelastung nachzuweisen, beurteilte das Gericht Preissteigerungen für einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren als unwirksam und setzte den Gaspreis fest, wobei die Preise deutlich nach unten korrigiert wurden.

letzte Änderung: 19.04.2023