Verhängung von Stromsperren gegen säumige Zahler
(15. August 2002) Das Versorgungsunternehmen darf nach dem Entwurf des BMWi Vorauszahlungen von säumigen Kunden verlangen. Wird nicht gezahlt, darf 14 Tage nach Mahnung die Versorgung eingestellt werden.
Ohne hier einen Bezug herstellen zu wollen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Versorgungswirtschaft gestützt auf ihr Leitungsmonopol der Wirtschaftszweig mit den höchsten Gehältern ist.
Das allgemeine Schuld- und Vertragsrecht bietet für diese Problematik ausgewogene Lösungen an, die der hier vorgesehenen einseitigen Benachteiligung vorzuziehen ist. Die Regelung von Kündigungsfristen sollte Bestandteil der Tarife sein. Insbesondere die Einstellung der Versorgung 14 Tage nach deren Ankündigung ist angesichts von üblichen sechs Wochen Jahresurlaub nicht mehr zeitgemäß und angesichts der Bedeutung der Stromversorgung auch nicht mehr angemessen.