Jahresabrechnung kommt nicht

Anbieterwechsel: Jahresabrechnung kommt nicht

(13. Dezember 2011)

Frage: Im Juni habe ich den Anbieter gewechselt. Bis jetzt habe ich noch keine Endabrechnung vom alten Anbieter. Angeblich ist der Brennwert des Gases nicht bekannt. Was kann ich tun?

Antwort: Über die Brennwerte brauchen Sie sich keine Gedanken machen, das ist Sache des Anbieters. Der bisherige Versorger muss nach § 40 Abs. (4) des Energiewirtschaftsgesetzes die Endabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses zusenden. Tut er das nicht, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beschweren Sie sich bei dem Versorger über die nicht erfolgte Abrechnung.
  • Schickt der Versorger einen Monat nach der Beschwerde keine Abrechnung, beschweren Sie sich bei der neuen Schlichtungsstelle Energie.

Die 7. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat am 1. Juli 2010 entschieden, dass die Brennwerte unverzüglich mitzuteilen sind (Az: BK7-06-067).

letzte Änderung: 13.04.2026