ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Glückwunsch an Peter Becker

Von Aribert Peters

(31. Mai 2021) Der renommierte Rechtsanwalt und Friedensaktivist Dr. Peter Becker hat im Januar 2021 seinen 80. Geburtstag gefeiert. Der Verein gratuliert ihm recht herzlich und bedankt sich für die jahrzehntelange Zusammenarbeit.

In den 1970er Jahren sorgte Becker mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für Aufsehen. Der EMGR erkannte für Recht, dass die Bundesrepublik mit einer auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ erfolgten Entlassung einer Lehrerin aus dem Staatsdienst aufgrund deren Parteimitgliedschaft gegen Art. 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß.

2057 Peter Becker / Zeichnung von Aribert Peters

Als sich die Stromkonzerne nach der Wiedervereinigung die Energieversorgung in den neuen Ländern einverleiben wollten, handelte Becker, beauftragt von 146 ostdeutschen Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht einen Vergleich aus, der zahlreiche Stadtwerke neu entstehen ließ. Becker gründete zusammen mit seinen Kollegen Büttner und Held die Anwaltskanzlei BBH, die heute 600 Mitarbeiter beschäftigt. Becker führte viele Prozesse, um die Energiemärkte zu liberalisieren, auch im Sinne der Verbraucher.

Aus der Großkanzlei BBH, die beim Preisprotest gegen die Verbraucher kämpfte, hat sich Becker völlig zurückgezogen. Becker blieb Energiewende-Aktivist, hat selbst Windräder und Solaranlagen errichtet und die deutsche Sektion der internationalen Friedensorganisation „IALANA“ gegründet, der er seit 2011 als Präsident vorsitzt.

Sein inzwischen in dritter Auflage erschienenes Buch „Vom Stromkartell zur Energiewende – Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne“ ist eine großangelegte Abrechnung mit der Verflechtung von Energiewirtschaft und Politik. Das Buch liest sich spannend wie ein Thriller. In der dritten Auflage ist ein 230 Seiten langer Aufriss über die Irrwege der Energiewende hinzugekommen.

letzte Änderung: 31.05.2021