Ferngasgesellschaft müssen Daten offenlegen
(3. April 2006) Nachdem rund 70 Stadtwerke Eilanträge beim OLG Düsseldorf gestellt haben, um zu verhindern, dass die Bundesnetzagentur im Vergleichsverfahren Unternehmensdaten am 26. April im Amtsblatt veröffentlicht, ruderte die Agentur zurück.
Die Agentur hatte von allen Betreibern von Gasversorgungsnetzen und von allen Gasfernleitungsbetreibern Informationen mit einer Verfügung verlangt. Dagegen legten die Unternehmen Beschwerde ein und stellten zugleich einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Das OLG Düsseldorf entschied nun, das die Begründung nicht ausreicht, um die Verfügung auszusetzen. Am Auskunftsverlangen sei nichts zu beanstanden. Die Entscheidung zu den Beschwerden in der Hauptsache steht noch aus.