Deutsches Stromübertragungsnetz überaltert Verbraucherorganisation schlägt Alarm

Deutsches Stromübertragungsnetz überaltert

Verbraucherorganisation schlägt Alarm

(10. Januar 2008) Die 220 kV-Leitungsmasten sind im bundesweiten Mittelwert am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt, ebenso die Transformatoren. Das zeigt ein Bericht der Bundesnetzagentur, der am Dienstag in Bonn veröffentlicht wurde.

Der Bund der Energieverbraucher ist außerordentlich beunruhigt über die Überalterung des deutschen Stromübertragungsnetzes. Laut Bericht sind 220 kV-Masten im bundesweiten Durchschnitt knapp 50 Jahre alt, die 380 kV Masten und Transformatoren rund 30 Jahre alt. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen aber für Freileitungen 110 bis 380 kV 40 bis 50 Jahre, die von Trafos und Schaltern 35 bis 45 Jahre laut Anlage 1 zur Stromnetzentgeltverordnung. Der Bericht belegt, so der Bund der Energieverbraucher, dass die Unternehmen zu wenig in die Übertragungsnetze investieren.

Laut dem Bericht kann die Bundesnetzagentur nicht überprüfen, ob die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber die Versorgungssicherheit langfristig sichern können. Der Verein hat die Bundesnetzagentur in einem Schreiben aufgefordert, nunmehr schleunigst zu prüfen, ob die Planungen der Unternehmen die Versorgungssicherheit langfristig sichern können.

Der Bund der Energieverbraucher warnt vor der Schlussfolgerung, die Netzentgelte wären zu niedrig für einen sachgerechte Instandhaltung der Netze. Vielmehr sind die Netzentgelte deutlich zu hoch und werden nur zu einem völlig unzureichenden Anteil für Investitionen und Instandhaltung eingesetzt. Die jährlich deutlich steigenden Gewinne der Übertragungsnetzbetreiber liefern ein Indiz für diese Auffassung.

Der Bund der Energieverbraucher ist aufgrund des Berichts und anderer Untersuchungen und Fachveröffentlichungen der Auffassung, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihren Verpflichtungen zur Sicherung eines zuverlässigen Übertragungsnetzes nach § 12 Abs. (1) EnWG verletzen. Der Verein hat die Bundesnetzagentur um die Einleitung eines Verfahrens gebeten, um die Übertragungsnetzbetreiber zu gesetzeskonformen Verhalten zu veranlassen.

letzte Änderung: 29.10.2018