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Zum 1. Januar 2021 haben Autofahrer einen über den üblichen Feiertagsaufschlag hinausgehenden Preissprung an den Tankstellen feststellen müssen. Hintergrund der Preissteigerung ist das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

CO2-Steuer verteuert Brennstoffe

Von Louis-F. Stahl

(17. Februar 2021) Zum 1. Januar 2021 haben Autofahrer einen über den üblichen Feiertagsaufschlag hinausgehenden Preissprung an den Tankstellen feststellen müssen. Hintergrund der Preissteigerung ist das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem in Deutschland eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe eingeführt wurde. Die Preisschraube für fossile Brennstoffe, bei deren Verbrennung CO2 freigesetzt wird, soll die kommenden Jahre dem Gesetz nach immer im Januar durch eine stetig steigende CO2-Steuer angezogen werden.

275 Grafik Zapfsäule Zusammensetzung der Kraftstoffpreise 2021

Die Steuer ist bemessen an den CO2-Emissionen und beträgt seit dem 1. Januar 35 Euro pro Tonne. Durch die von Verbrauchern auf die CO2-Steuer nochmals zu zahlende Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ergibt sich ein effektiver Preis in Höhe von 29,75 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Benzin kostet die Verbraucher die neue Lenkungsabgabe rund 7 Cent je Liter. Heizöl und Diesel werden aufgrund der höheren Emissionen stärker besteuert als Erdgas und Benzin (siehe Tabelle).

Entwicklung der Kosten für CO2
2021 2022 2023 2024 2025
CO2 Euro pro Tonne 29,75 35,7 41,7 53,5 65,5
Benzin Cent pro Liter 7,1 8,5 9,9 12,7 15,5
Diesel Cent pro Liter 7,9 9,5 11,1 14,2 17,3
Heizöl Cent pro kWh 0,8 0,9 1,1 1,4 1,8
Erdgas Cent pro kWh 0,6 0,8 0,9 1,1 1,4

Alle Preise inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, eigene Berechnung ohne Gewähr

Die Kosten je Kilowattstunde Strom lassen sich nicht pauschal beziffern, da erneuerbar erzeugter Ökostrom nicht belastet wird und Großkraftwerke nicht über die deutsche CO2-Steuer, sondern das europäische Emissionshandelssystem (TEHG) zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus werden auch Einnahmen aus der CO2-Steuer genutzt, um die EEG-Umlage bei 6,5 Cent/kWh zu deckeln, weshalb die CO2-Steuer insgesamt eher einen strompreissenkenden Effekt haben dürfte.

Zur Entlastung von Berufspendlern wurde die Pendlerpauschale mit Einführung der CO2-Steuer von 30 auf 35 Cent je Kilometer angehoben. Kritisch zu sehen ist, dass die CO2-Steuer im Wohngebäudebereich bei vermieteten Objekten ihre Wirkung verfehlt. Zuständig für die Installation sparsamer Heizungen sind die Gebäudeeigentümer und Vermieter, die Heizkosten – und damit die CO2-Steuer – tragen jedoch die Mieter. Dieses Problem hat auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erkannt: „Hier besteht Handlungsbedarf. Es sind schließlich die Vermieter, die über eine neue Heizung entscheiden. Darum sollten sie auch ihren Anteil am CO2-Preis tragen.“

letzte Änderung: 06.01.2017