Erste Hinweise auf EEG-Korrekturen
Von Louis-F. Stahl
(15. Juni 2021) Die jüngste EEG-Novelle hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 viele Erleichterungen für Kleinanlagenbetreiber bewirkt (siehe „EEG 2021: Novelle mit positiven Aspekten“). Dem seit Jahren anhaltenden Einbruch beim Windkraftzubau hatte die Novelle jedoch nichts entgegenzusetzen und auch für PV-Solarparks im großen Maßstab gab es keine Verbesserungen (siehe ED 2/2021 S. 21). Kurz vor der Bundestagswahl plant die Regierungskoalition ihre bisher eher mangelhafte Bilanz im Bereich der Energiewende auf den letzten Metern mit neuen Zielvorgaben für das Jahr 2022 aufzupolieren.
Am 22. April 2021 teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass sich die Koalitionsfraktionen auf fünf Punkte verständigt hätten, die bereits in den kommenden Wochen im Zuge einer Mini-Novelle in das Erneuerbare-Energien-Gesetz übernommen werden sollen. Die Photovoltaik-Ausschreibungsmenge für das Jahr 2022 soll von 1,9 auf 4 Gigawatt und die Windenergieausschreibungsmenge von 2,9 auf 4 GW angehoben werden. Gleichzeitig sollen nicht näher bezeichnete Erleichterungen für den Bau und das Repowering, daher die Modernisierung, von Windparks geschaffen werden.
Trotz dieser Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende sollen Verbraucher durch einen Ausbau der steuerfinanzierten Deckelung der EEG-Umlage entlastet werden. Die EEG-Umlage beträgt aufgrund der bestehenden Deckelung des EEG 2021 in diesem Jahr 6,5 Cent/kWh sowie 6 Cent/kWh im Jahr 2022. In den Jahren 2023 sowie 2024 soll die Deckelung 5 Cent/kWh betragen. Die Energiedepesche wird über weiteren Entwicklungen in dieser Sache berichten.