Verschärfte Eichregeln seit 2003: Erschreckende Ausfallraten
(11. März 2004) Neue Stromzähler sind für 16 Jahre geeicht ("Eichgültigkeitsdauer"). Danach kann die Eichdauer um fünf Jahre verlängert werden, wenn vom Versorgungsunternehmen eine Stichprobe von Zählern dieses Typs geprüft wurde und der Messwert nicht mehr als 3 bis 4% vom richtigen Wertabweicht.

Die Regeln, nach denen diese Stichprobenprüfung zu erfolgen hat, wurden im Jahr 2003 verschärft. Sie wurden vom Arbeitsausschuss Elektrizität der Physikalisch Technischen Bundesanstalt festgelegt unter Mitwirkung der Eichämter der Länder, der Hersteller und der Anwender - ohne Verbrauchervertreter.
Die Firma Enseco hat die 2001überprüften 200.000 Zähler nun einmal nach den alten und einmal nach den neuen Regeln bewertet. Das Ergebnis ist erschreckend. Nach dem bisherigen Verfahren hätten alle Zähler die Prüfung bestanden. Nach den verschärften Regeln würden 25% der Zähler die Prüfung nicht bestehen.
Nicht selten bleiben Zähler 30 Jahre im Netz. Ein Zähler kostet ca. 50 €, die Stromversorger verlangen an Messkostenim Schnitt 30 € jährlich. In der Bundesrepublik sind etwa 10 Mio. Zähler in Haushalten in Betrieb. Möglicherweise läuft ein Zähler zu langsam an, zählt keinen Strom obwohl Strom bezogen wird, oder zählt Strom, obwohl keiner bezogen wird.
Kommentar dazu von Alf Haenle, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
(11. März 2004) - Der heute abgefragte Preis für einen Wechselstromzähler einfach im Baumarkt beträgt tatsächlich, EUR 9,95 der für den Drehstromzähler EUR 29,95 für eine Eichung sind immer je ca EUR 5 dazuzuschlagen. Mehr nicht!
Dass EVU's dreist jedes Jahr 50.- oder mehr Euro verlangen können schreit nach Entmonopolisierung.
Dass jetzt die Eichregeln verschärft wurden soll nur dazu dienen diesem Missbrauch den Wind aus den Segeln zu nehmen. An der Position und an der Praxis der EVU's ändert das gar nichts.
Zähler die 40 und mehr Jahre ohne Nachprüfung laufen ( und (!) sogar meist richtig laufen ) sind keine Seltenheit und begründen keinen Anspruch des Verbrauchers auf Zählerwechsel.
Das Stichprobensystem verbietet geradezu das Auswechseln eines bestimmten Zählers auf Wunsch außerhalb des Regelverfahrens, es sei denn eine Einzelzählerprüfung aus wichtigem Grund wurde vom EVU angeordnet und ergibt einen Zählerfehler. Ansonsten muss der Kunden dann auch noch bitter blechen.
Ergebnis: In aller Regel kein Befund, alter Zähler bleibt drin. Wenn jetzt 25 % der Stichproben die Norm nicht mehr schaffen, ändert sich an allen den Zählern die nicht in der Stichprobe waren immer noch nichts, die mögen falsch gehen wie eh und je.
Eine leicht höhere Austauschquote wird der Fall sein mit der Folge, dass die insgesamt auf den Stromkunden umgelegten Kosten noch höher werden. Im Einzelfall also kein Gewinn für den Verbraucher und im Ganzen noch mehr Geld in den Taschen der EVU!
Die wirklich relevanten Fälle von Zählerfalschmessungen mit verheerenden Folgen für den jeweiligen Verbraucher (die EVU' kommen immer leichter zu ihrem Recht/Geld) sind mit Messgeräten im Eigentum des Stromlieferanten nicht zu erfassen und das wissen die EVU's und Zählerfachleute ganz genau.
Forderung kann aber nicht einfach eine Privatisierung des Eich- und Messwesens sein, da zu erwartende Qualitätseinbußen immer zu Lasten der Verbraucher gehen werden. Andererseits gibt es keinen sachlichen Grund, der den EVU's ein alleiniges Recht auf Messung gibt. Die Tatsache, dass Mess- und Steuereinrichtigen der Elektoinstallation regelmässig im Haus des Verbrauchers angesiedelt sind, begründet immerhin, dass er ein Unternehmen seines Vertrauens mit der kostenträchtigen Erfassung seines tatsächlichen Verbrauchs beauftragen kann. Wenn das EVU seine eigene Messung dagegenhalten will, warum nicht? Solange unser Gesetzgeber aber alle Bälle immer nur den alten Monopolisten zuwirft wird sich am Zähler(un)wesen nichts ändern.